Kinder unter 3 Jahren ( beide berufstätig)

 

Berufstätige Eltern die Ihr Kind von uns betreuuen lassen möchten, müssen einen Antrag beim Kreis Güterloh stellen. ( so wie im Kindergarten auch)

 

Der Beiträg den sie dann an den Kreis Güterloh bezahlen müssen, ist abhängig von Ihren Einkommen und der benötigten Betreuungzeit.

  http://www5.kreis-guetersloh.de/060/sr_seiten/artikel/112180100000005879.php

 

Bitte auf der Seite vom Kreis Gütersloh bis ganz nach unten gehen und und dann die  erforderlichen Seiten öffnen.

 

Wir Tagesmütter werden dann vom Kreis Güterloh bezahlt.

 

    Bei Kindern über 3 Jahren

 

Bei Kindern über 3 Jahren müssen die Eltern nicht berufstätig sein.

Es besteht ein gesetzlicher Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz, wenn Plätze frei sind. Um einen Platz in der Kindertagespflege zu bekommen, brauchen wir eine Absage von einen Kindergarten um den Zuschuss vom Kreis zu bekommen. 

Dann wird genauso ein Antrag beim Kreis auf Bezuschussung gestellt.  Hier ist die Betreuungszeit jedoch auf 35 Std./in der Woche begrenzt.